Vermeldungen Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus COVID-19

(Coronavirus)


Veröffentlichung des Bischöflichen Generalvikar

Dr. Klaus Winterkamp vom 13. März 2020

Grundsätzlich ist zu beachten:

  • Bei wem der Verdacht auf Erkrankung, welcher Art auch immer, besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leitungen von Wort-Gottes-Feiern, Messdiener und Kommunionhelfer. Wenn Priester erkrankt sind, sollen sie nicht der Gemeindemesse vorstehen.
  • Die Weihwasserbecken müssen geleert sein.
  • Die Kollekte durch Weiterreichen von Körben o. ä. ist durch eine Kollekte an einem festen Ort zu ersetzen. Sie könnte am Schluss der Messfeier erfolgen, wozu an den Eingängen oder Ausgängen Körbe, Opferstöcke o. ä. platziert werden. (Hinweis auf den Ort während der Messfeier)
  • Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
  • Beim Empfang der Heiligen Eucharistie sollte von der Mundkommunion abgesehen werden. Bei Gläubigen, die dennoch die Mundkommunion wünschen, kann der Kommunionspendende behutsam erklären, warum das derzeit nicht möglich ist. Alternativ wird die Segnung angeboten.
  • Ebenso sollte beim Friedensgruß auf Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) verzichtet werden.
  • Taufen und Trauungen müssen bei Beachtung der vorgängigen Hinweise nicht verschoben werden, sondern können im kleinen Kreis unter den gerade genannten Vorgaben gefeiert werden.
  • Große Beerdigungen (mehr als 100 Personen) empfehlen sich nicht. Hier sollte sensibel mit den Angehörigen besprochen werden, wie unter den derzeitigen Bedingungen, eine würdige Beerdigungsfeier im kleineren Kreis möglich ist.
  • Die Firmungen werden zunächst einmal bis zum Ende der Osterferien abgesagt. Für Firmgottesdienste danach muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Sobald diese Entwicklung absehbar ist, kann über die Neuterminierung der ausgefallenen Gottesdienste nachgedacht werden

Am Sonntag, 15.03.2020 entfällt in der St. Andreas Kirche die Kirchenmusikalische Andacht.

Am Dienstag, 17.03.20.20 entfällt der Versöhnungsgottesdienst für die Eltern und Paten der Erstkommunionkinder in der St. Andreas Kirche Wüllen.

Zum Schutz der Bewohner des Seniorenheimes St. Friedrich entfallen dort die Gottesdienste.

Die geplante Firmung am 21. März wurde abgesagt. Aus organisatorischen Gründen entfallen an diesem Samstag die Vorabendmessen in Wessum und Wüllen. Daher entfällt auch das Üben für die Firmung.

Die geplanten Schulgottesdienste im Monat März und April entfallen.


Wir bemühen uns, sie so zeitnah wie möglich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.