NEUE Vorankündigung zu Weihnachtsgottesdiensten

Mit Datum vom Freitag den 3. Dezember 2021 hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Dadurch haben sich die Vorgaben geändert bzw. verstärkt. Mit dem Schreiben vom 7. Dezember 2021 hat Generalvikar Dr. Winterkamp auf die NEUEN Vorgaben aufmerksam gemacht. https://www.bistum-muenster.de/corona/schreiben_des_generalvikars

Für die Gottesdienste, bei denen an Weihnachten eine größere Nachfrage zu erwarten ist, werden wir daher die 2G- Regel anwenden. Auch in diesen Gottesdiensten muss ununterbrochen und durchgängig am Platz eine Maske getragen werden.

Bei folgenden Festgottesdiensten werden wir die 2G-Regel (geimpft/genesen) anwenden.

St. Andreaskirche:

Heiligabend 16:30 Uhr

1.Weihnachtstag 11:15 Uhr

2.Weihnachtstag 8:30 Uhr

St. Martinuskirche:

Heiligabend 18:15 Uhr

1.Weihnachtstag 10:00 Uhr

2.Weihnachtstag 10:00 Uhr

Für die 2G-Gottesdienste besteht die Verpflichtung zur Kontrolle des Immunitätsstatus aller Mitfeiernden. Bitten beachten Sie, dass der jeweilige Nachweis beim Zugang zum Gottesdienst kontrolliert werden muss! (Personalausweis und Impf- oder Genesenen-Nachweis bitte bereithalten)

Bei den Krippenfeiern und in allen anderen Gottesdiensten gelten die bekannten Bestimmungen: Mindestabstand 1,5 m; Familien dürfen natürlich zusammensitzen! Das Tragen von einer medizinischen Maske ist ununterbrochen verpflichtend. Bei diesen Gottesdiensten kann dadurch nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern mitfeiern.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind laut Coronaschutzverordnung § 2 Abs. 8 den immunisierten Personen gleichgestellt. Das heißt, sie haben Zugang zu allen Gottesdiensten, auch zu 2G-Gottesdiensten und brauchen dazu weder einen Testnachweis noch sonst irgendeinen Immunitätsstatus beibringen. Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule gelten als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Sobald Schülerinnen und Schüler 16 sind, weisen sie ihren Status durch eine Bescheinigung ihrer Schultestung nach.

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