Hinweisgeberschutz
Ombudsstelle im Bistum Münster
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.
Mögliche Hinweise können sein: Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, historischer oder aktueller Rassismus, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.
Für den Empfang der Hinweise sind verschiedene Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.
Hinweisgeberschutz - Bistum Münster (bistum-muenster.de)
Hintergrund:
Kirchliches Amtsblatt - Erlasse und Verlautbarungen des Bischofs: Ordnung zum Betrieb einer Meldestelle für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster