Hinweisgeberschutz

Ombudsstelle im Bistum Münster

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Mögliche Hinweise können sein: Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, historischer oder aktueller Rassismus, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.

Für den Empfang der Hinweise sind verschiedene Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.

Hinweisgeberschutz - Bistum Münster (bistum-muenster.de)

Hintergrund:
Kirchliches Amtsblatt - Erlasse und Verlautbarungen des Bischofs: Ordnung zum Betrieb einer Meldestelle für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster

Kirchliches Amtsblatt Januar 2024

Seite 9 bis 14 - Art. 2 Hinweisgeberschutz

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