Neue Gottesdienstordnung ab dem 2. April 2024

Nach Ostern wird es für die drei katholischen Kirchengemeinden in Ahaus mit ihren sieben Kirchorten weitreichende Änderungen geben. Die drei Pfarreiräte haben gemeinsam getagt und eine neue Gottesdienstordnung verabschiedet.

In den Pfarrkirchen wird es demnächst am Wochenende jeweils zwei Messfeiern geben, in den Filialkirchen eine. Dabei darf jede Gottesdienstzeit in ganz Ahaus nur doppelt vergeben werden, damit das Programm auch in den kommenden Jahren sinnvoll und sicher aufgestellt bleibt. Die Pfarreiräte schreiben: „Eine neue Gottesdienstordnung wird vielen vernünftig erscheinen – und dennoch einigen wehtun. Es geht dabei nicht nur um die zur Verfügung stehenden Seelsorgerinnen und Seelsorger. Wichtig ist, dass stets eine feiernde Gemeinschaft erlebbar ist: Wenn viele da sind, fällt glauben, singen und beten leichter.“

Konkret: Am Samstag wird es demnächst um 17.00 Uhr Vorabendmessen in Ahaus St. Marien und in Alstätte St. Mariä Himmelfahrt geben. Weitere Vorabendmessen sind um 18.30 Uhr in Wüllen und in Ottenstein. Am Sonntag wird um 8.00 Uhr in Alstätte die Eucharistie gefeiert, um 9.30 Uhr in Wessum und Graes, um 11.00 Uhr in Ahaus St. Marien und in Wüllen. Die Sonntagabendmesse um 18.00 Uhr wird in die Ahauser St.-Josef-Kirche verlegt.

Die neue Gottesdienstordnung umfasst auch kleine Änderungen bei den Werktagmessen. Alle Änderungen gelten ab dem 2. April.

Für unsere Pfarrei in Wüllen und Wessum bedeutet das konkret:

In Wüllen wird die Vorabendmesse auf 18.30 Uhr verlegt, die Sonntagsmesse um 11.00 Uhr bleibt bestehen. In Wessum entfällt die Vorabendmesse um 18.30 Uhr, die Sonntagsmesse bleibt bei 9.30 Uhr. Werktags bleibt alles, wie es ist, außer am Mittwoch in Wüllen: Hier wird die Abendmesse um 19.00 Uhr nur noch am ersten Mittwoch im Monat gefeiert, wenn die KFD und die Senioren dazu einladen.


Gottesdienstordnung ab dem 2. April 2024

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