Neue Gottesdienstordnung nach Ostern

Neue Gottesdienstordnung nach Ostern


Die drei Ahauser Pfarreiräte haben über die Gottesdienstordnung diskutiert. Die gewählten Gremien haben sich dafür viel Zeit genommen, um möglichst viele Anliegen und Wünsche berücksichtigen zu können. Dabei ist klargeworden: Eine neue Gottesdienstordnung wird vielen vernünftig erscheinen und dennoch einigen wehtun. Sie bedeutet das Infragestellen von Gewohnheiten, sie fragt unsere Verbundenheit mit der Heiligen Schrift, mit der Eucharistie und mit der Gemeinde an.


Viele Christinnen und Christen kommen heute anlassbezogen zum Gottesdienst. Sie sind nicht regelmäßig jeden Samstag oder Sonntag da, sondern dann, wenn es einen für sie relevanten Anlass oder ein besonderes Ereignis gibt. Angesichts der großen Veränderungen in Gesellschaft und Kirche müssen wir deshalb die Anzahl der regelmäßigen Gottesdienste reduzieren. Es geht dabei nicht nur um die zur Verfügung stehenden Seelsorgerinnen und Seelsorger (die schon bald im gesamten Pastoralen Raum Aufgaben übernehmen werden). Wichtiger ist, dass stets eine feiernde Gemeinschaft erlebbar ist: Wenn viele da sind, fällt glauben, singen und beten leichter.


Um die Veränderungen praktisch und gerecht zu gestalten, haben die Pfarreiräte den Rahmen abgesteckt: Jede Pfarrkirche (Ahaus St. Marien, Alstätte und Wüllen) behält zwei Messfeiern am Wochenende, jede Filialkirche (Ahaus St. Josef, Graes, Ottenstein, Wessum) eine. Dabei darf jede Messzeit in ganz Ahaus nur doppelt vergeben werden, damit sie auch in den nächsten Jahren personell verlässlich besetzt werden kann. Damit gibt es in den drei Ahauser Pfarreien mit ihren sieben Kirchen immer noch zehn Eucharistiefeiern am Wochenende.


Auch bei den Werktagsmessen müssen wir einige wenige Kürzungen vornehmen. Liturgiefeiern mit den Schulen und Kindergärten sowie Taufen, Trauungen und Beerdigungen haben immer Vorrang. Die konkreten Liturgiezeiten werden derzeit noch diskutiert und nach dem 18. März (gemeinsame Sitzung der drei Pfarreiräte) veröffentlicht. Sie treten nach Ostern in Kraft. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Pfarreiratsmitglieder oder an Pfarrer Stefan Jürgens (juergens-s@bistum-muenster.de).



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